Soweit einzelvertraglich nicht anderweitig geregelt, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
§ 1 ANGEBOT, AUFTRAGSBESTÄTIGUNG UND HAFTUNG
(1) Die Angebote von Deborah Klein sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich oder in digitaler Textform (E-Mail, Fax oder Brief) vom Kunden und von Deborah Klein bestätigt werden. Für zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen erkennt der Kunde die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen und Sonderkosten an.
(2) Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Überlassung von beratenden, textlichen und grafischen Leistungen sowie die Übertragung von entsprechenden Nutzungsrechten im vertraglich vereinbarten Rahmen und zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Anfertigung von Entwürfen sowie sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Deborah Klein für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Deborah Klein haftet nicht für Fehler, die sich aus den vom Kunden vorgegebenen Unterlagen, Daten und Briefings ergeben.
(4) Alle Nachrichten und Pressemitteilungen werden im Auftrag des Kunden und nach dessen expliziter Freigabe nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr veröffentlicht. Wird Deborah Klein wegen ihr nicht bekannter Unrichtigkeiten vom Kunden übermittelter Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Freistellung von allen Ansprüchen und damit in Zusammenhang stehenden Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, nach Überprüfung die erbrachte Leistung abzunehmen. Die Abnahme von Einzelleistungen kann mündlich, schriftlich oder in digitaler Textform erfolgen.
§ 2 HONORAR UND ABRECHNUNG
(1) Die Tätigkeit von Deborah Klein ist eine auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Dienstleistung, die nach dem tatsächlichen Zeitaufwand oder nach dem Umfang der zu leistenden Arbeit berechnet wird.
(2) Es steht Deborah Klein frei, die zu erbringende Dienstleistung auf der Basis von Stundensätzen, Tagessätzen oder mit Pauschalen je Mandat oder Projekt abzurechnen. Zuschläge können erhoben werden bei Vorschlägen, Ideen, Einsätzen oder Maßnahmen, deren tatsächlicher Wert zeitnah nicht exakt erfasst werden kann (insbesondere bei kurzfristigen Mandaten).
(3) Eine erste telefonische oder digitale Erstbesprechung ist für den Kunden kostenfrei und für beide Seiten unverbindlich, sofern in ihr kein detailliertes Programm oder konkrete PR-Aktionen entwickelt oder bearbeitet werden. Ist die Besprechung gleichbedeutend mit einer eigentlichen Fachkonsultation, wird der effektive Zeitaufwand von Deborah Klein in Rechnung gestellt.
(4) Für Einzelaufträge sind 50 Prozent des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung und 50 Prozent bei Beendigung des Auftrages zur Zahlung fällig. Fremdkosten, die nicht aus dem Projekt-Etat finanziert werden können, behält sich Deborah Klein vor, ganz oder teilweise im Wege der Vorauskasse geltend zu machen. Bei sämtlichen übrigen Aufwendungen, die außerhalb der Beratungspauschale oder des Einzelauftrages anfallen (wie zum Beispiel Druckkosten, Aussendungen von Presseinformationen, aktionsbezogene Portokosten, Reisekosten, Fremdhonorare), werden die zusätzlichen Kosten separat in Rechnung gestellt.
(5) Wird ein Auftrag aus Gründen, die Deborah Klein nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt oder abgebrochen, ist Deborah Klein berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Honorars zu berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertiggestellt, ohne dass dies Deborah Klein zu vertreten hat, so steht Deborah Klein ohne Schadensnachweis das volle vereinbarte Honorar zu.
(6) Wird ein begonnener Auftrag aus nicht von Deborah Klein zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, insbesondere wenn der Kunde grundlos und endgültig die Erfüllung des Vertrages ablehnt, so steht Deborah Klein das volle Honorar zu. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Ist bei Fertigung der Arbeiten eine Handlung des Kunden erforderlich (insbesondere die Zurverfügungstellung von Unterlagen), so kann Deborah Klein, wenn der Kunde durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.
(7) Wird die für die Durchführung eines Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist Deborah Klein berechtigt, eine Erhöhung des vereinbarten Honorars im Verhältnis zur Zeitüberschreitung zu verlangen.
(8) Aufwendungen für Leistungen Dritter (zum Beispiel für externe Spezialdienstleister, Medienbeobachtung, Markt- und Meinungsforschung, Übersetzungen, Fotografen, Fotomodels, Drucksachen, Nutzungsrechte) sowie Nebenkosten aller Art werden gesondert ausgewiesen und fachüblich berechnet. Deborah Klein wird nach Möglichkeit vor Inanspruchnahme derartiger Leistungen Kostenvoranschläge an den Kunden übermitteln. Auslagen und Reisekosten werden separat und nach effektivem Aufwand abgerechnet, soweit sie nicht in einer Pauschale enthalten sind.
(9) Aufträge auf reiner Erfolgsbasis werden nicht entgegengenommen. Ebenso übernimmt Deborah Klein keinerlei Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Maßnahmen sowie für den tatsächlichen Abdruck oder die Veröffentlichung der von ihr ausgesandten Presseinformationen und Fotos. Sie behält sich vor, Aufträge mit mangelnder Erfolgsaussicht abzulehnen. Dies hat keinen Einfluss auf die übrigen mit dem Kunden vereinbarten Maßnahmen und Vertragsinhalte.
§ 3 PFLICHTEN VON DEBORAH KLEIN
(1) Deborah Klein verpflichtet sich zur Wahrung der ihr bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden und zur Übertragung dieser Verpflichtung auf alle Dritten, die bei der Durchführung des Auftrages davon Kenntnis erlangen.
(2) Deborah Klein ist verpflichtet, das ihr in Auftrag gegebene Werk ihrem Stil entsprechend unter Berücksichtigung der durch die Aufgabenstellung des Auftraggebers vorgegebenen Details auszuführen. Reklamationen im Hinblick auf die rein künstlerische Gestaltung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Deborah Klein haftet weder für die wettbewerbs-, warenzeichen- oder markenrechtliche Zulässigkeit des Werkes noch für dessen behördliche Eintragungsfähigkeit.
§ 4 NUTZUNGSRECHTE & MARKENSCHUTZ
(1) Das Nutzungsrecht an Planungen, Konzeptionen, Ideen, Texten, Layouts, Illustrationen und Fotos, deren Urheberrecht bei Deborah Klein liegt, bleibt vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung im Besitz von Deborah Klein. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Bezahlung des erteilten Auftrages lediglich das zeitlich begrenzte, einfache Nutzungsrecht.
(2) Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die Deborah Klein erstellt oder erstellen lässt, sind Eigentum von Deborah Klein. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Detailangaben aus Presseverteilern und anderen Datenbanken bleiben grundsätzlich Eigentum von Deborah Klein.
(3) Sofern der Auftraggeber Teile des Werkes oder Vorlagen selbst erstellt oder beibringt, trägt er die alleinige Verantwortung dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt Deborah Klein insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie von den Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei. Deborah Klein haftet nicht für Fehler, die sich aus den vom Kunden vorgegebenen Unterlagen, Daten und Briefings ergeben.
(4) Deborah Klein übernimmt bei der Einschaltung von Dritten keine Gewähr dafür, dass die Leistungen, die durch dritte Fremdfirmen im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht mit Urheberrechten, Leistungsrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind.
(5) Deborah Klein ist berechtigt, das Werk oder Kopien davon zur Eigenwerbung zu nutzen (insbesondere zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen), es sei denn, die Parteien haben bei Vertragsschluss schriftlich etwas anderes vereinbart.
(6) Für die fortlaufenden Medienaktivitäten sowie die Ansprache von Unternehmen und Redaktionen des Kunden gilt: Eine schriftliche oder mündliche Bezugnahme auf die Person Deborah Klein und ihre bisherige Beratungstätigkeit ist nicht gestattet. Als fortlaufender Vertragsbestandteil bleibt die Nennung des Namens gegenüber Medien, Unternehmen und Dritten exklusiv der eigenen Person von Deborah Klein vorbehalten. Ausgenommen hiervon sind klassische, positive Weiterempfehlungen der Person Deborah Klein und ihrer Beratungstätigkeit im geschäftlichen B2B-Netzwerk.
§ 5 DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber wird darüber informiert, dass Deborah Klein die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet und speichert.
§ 6 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(1) Deborah Klein, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften bei der Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Deborah Klein nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT UND SALVATORISCHE KLAUSEL
(1) Soweit gesetzlich zulässig, wird Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
(2) Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Deborah Klein ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Forderungen gegen Deborah Klein an Dritte abzutreten. Gegen Ansprüche von Deborah Klein kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.