Deborah Klein

AGB

ANGEBOT, AUFTRAGSBESTÄTIGUNG UND HAFTUNG
Die Angebote der PR-Beratung (kurz: Deborah Klein) von Deborah Klein sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich (digital, Fax oder per Brief) vom Kunden und Deborah Klein bestätigt werden. Für zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen erkennt der Kunde die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen und Sonderkosten an.

Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Überlassung von beratenden, textlichen und grafischen Leistungen sowie die Übertragung von entsprechenden Nutzungsrechten im vertraglich vereinbarten Rahmen und zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Anfertigung von Entwürfen sowie sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die PR-Beratung von Deborah Klein für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Die PR-Beratung haftet nicht für Fehler, die sich aus den vom Kunden vorgegebenen Unterlagen und Briefings ergeben.

Alle Nachrichten werden im Auftrag des Kunden und nach Freigabe durch den Kunden nach besten Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr veröffentlicht. Wird die PR-Beratung wegen ihr nicht bekannter Unrichtigkeiten irgendwelcher vom Kunden übermittelter Nachrichten von Dritten in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde gegenüber der PR-Beratung zur Freistellung von allen Ansprüchen und damit in Zusammenhang stehenden Kosten.

Der Kunde ist verpflichtet, nach Überprüfung die Arbeit abzunehmen. Die Abnahme von Einzelleistungen kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

HONORAR
Die Tätigkeit der PR-Beratung ist eine auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Dienstleistung, die nach dem Zeitaufwand aller sich mit einem Auftrag befassenden Personen bzw. nach dem Umfang der zu leistenden Arbeit berechnet wird.

Es steht der PR-Beratung frei, die zu erbringende Dienstleistung auf der Basis von Stundensätzen, Tagessätzen oder mit Pauschalen je Mandat bzw. Projekt zu regeln. Zuschläge können erhoben werden bei Vorschlägen, Ideen, Einsätzen oder Maßnahmen, deren tatsächlicher Wert zeitgemäß nicht erfasst werden kann (insbesondere bei kurzfristigen Mandaten).

Eine erste telefonische Besprechung ist für den Kunden kostenfrei und für beide Partner ohne Verbindlichkeiten, sofern in ihr kein detailliertes Programm bzw. keine PR-Aktion entwickelt oder bearbeitet wird. Ist die Besprechung gleichbedeutend mit einer eigentlichen PR-Konsultation, wird der effektive Zeitaufwand des Beraters in Rechnung gestellt.

Für Einzelaufträge sind 50 Prozent der vereinbarten Honorare bei Auftragserteilung und 50 Prozent bei Beendigung des Auftrages fällig.
Fremdkosten, die nicht aus dem Projekt-Etat finanziert werden können, behält sich die PR-Beratung vor, ganz oder teilweise im Wege der Vorauskasse geltend zu machen. Bei sämtlichen übrigen Aufwendungen, die außerhalb der Beratungspauschale oder des Einzelauftrages anfallen (wie zum Beispiel Druckkosten, Aussendungen von Presseinformationen, aktionsbezogene Portokosten, Reisekosten, Fremdhonorare) werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.

Wird ein Auftrag aus Gründen, die die PR-Beratung nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt oder abgebrochen, ist die PR-Beratung berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars zu berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass dies die PR-Beratung zu vertreten hat, so steht der PR-Beratung ohne Schadensnachweis das volle vereinbarte Honorar zu.

Wird ein begonnener Auftrag aus nicht von der PR-Beratung zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, insbesondere wenn der Kunde grundlos und endgültig die Erfüllung des Vertrages ablehnt, so steht der PR-Beratung das volle Honorar zu. Die Geltendmachung weiterer der PR-Beratung zustehenden Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Ist bei Fertigung der Arbeiten eine Handlung des Kunden erforderlich, insbesondere zur Verfügungstellung von Unterlagen etc., so kann Deborah Klein, wenn der Kunde durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.

Wird die für die Durchführung eines Auftrages vorgesehene Zeit von der PR-Beratung aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, so ist Deborah Klein berechtigt, eine Erhöhung des vereinbarten Honorars im Verhältnis zur Zeitüberschreitung zu verlangen

Aufwendungen für Leistungen Dritter, zum Beispiel für externe Spezialdienstleister, Medienbeobachtung, Markt- und Meinungsforschung, Übersetzungen, Fotografen, Fotomodels, Drucksachen, Nutzungsrechte etc., sowie rechnerische Kosten aller Art werden gesondert ausgewiesen und angemessen, d. h. fachüblich berechnet. Die PR-Beratung wird nach Möglichkeit vor Inanspruchnahme derartiger Leistungen Kostenvoranschläge an den Kunden übermitteln. Auslagen und Kosten der PR-Beratung werden separat und nach effektivem Aufwand abgerechnet, soweit sie nicht in einer Beratungs- und Kostenpauschale enthalten sind.

Aufträge auf Erfolgsbasis werden nicht entgegengenommen. Ebenso übernimmt die PR-Beratung keinerlei Garantie für den Erfolg ihrer Maßnahmen sowie für den Abdruck der von ihr ausgesandten Presseinformationen und Fotos. Sie behält sich vor, Aufträge mit mangelnder Erfolgsaussicht abzulehnen. Dies hat keinen Einfluss auf die übrigen mit dem Kunden vereinbarten Maßnahmen und Vertragsinhalte.

PFLICHTEN DER PR-BERATUNG
Die PR-Beratung verpflichtet sich zur Wahrung der ihr bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse des Kunden und zur Übertragung dieser Verpflichtung auf alle Dritten, die bei der Durchführung des Auftrages davon Kenntnis erlangen.

Deborah Klein ist verpflichtet, das ihr in Auftrag gegebene Werk ihrem Stil entsprechend unter Berücksichtigung der ihr durch Aufgabenstellung des Auftraggebers vorgegebenen Details auszuführen. Reklamationen im Hinblick auf die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen.

Deborah Klein haftet weder für die wettbewerbs-, warenzeichen- oder markenrechtliche Zulässigkeit des Werkes noch für dessen Eintragungsfähigkeit.

NUTZUNGSRECHTE
Das Nutzungsrecht an Planungen, Konzeptionen, Ideen, Texten, Layouts, Illustrationen und Fotos, deren Urheberrecht bei Deborah Klein liegt, bleibt vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung im Besitz der PR-Beratung. Der Kunde erwirbt mit der Bezahlung des erteilten Auftrages lediglich das zeitlich begrenzte einfache Nutzungsrecht.

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die Deborah Klein erstellt oder erstellen lässt, sind Eigentum der PR-Beratung. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Detailangaben aus Presseverteilern und anderen Datenbanken bleiben grundsätzlich Eigentum der PR-Beratung.

Sofern der Auftraggeber Teile des Werkes oder Vorlagen selbst erstellt oder beibringt, trägt er die alleinige Verantwortung dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und hält Deborah Klein insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, frei. Die Freistellung schließt die Kosten der Rechtsverteidigung mit ein. Deborah Klein haftet nicht für Fehler, die sich aus den vom Kunden vorgegebenen Unterlagen und Briefings ergeben.

Die PR-Beratung übernimmt bei der Einschaltung von Dritten keine Gewähr dafür, dass die Leistungen, die durch dritte Fremdfirmen im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht mit Urheberrechten, Leistungsrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind.

Deborah Klein ist berechtigt, das Werk oder Kopien davon zur Eigenwerbung zu nutzen, das heißt auch zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen, es sei denn, die Parteien haben bei Vertragsschluss schriftlich etwas anderes vereinbart.

DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber wird darüber informiert, dass Deborah Klein die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und speichert.

HAFTUNG
Deborah Klein, ihre Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (in dieser Klausel einheitlich bezeichnet als: Deborah Klein) übernehmen dem Auftraggeber gegenüber bezüglich ihrer vertraglichen Aufgaben keine Haftung.

GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
Soweit gesetzlich zulässig, wird Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Deborah Klein ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Forderungen gegen Deborah Klein an Dritte abzutreten. Gegen Ansprüche von Deborah Klein kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

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